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Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Verleumdung im Internet - BGH zur Störerhaftung eines Hostproviders

Verleumdung im Internet? „Rufmord“ im Internet und über soziale Netzwerke? 


Das Rechtsinstitut der Störerhaftung ermöglicht es, Personen in die Haftung zu nehmen, die nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung sind. Diese Haftung für Rechtsverletzungen Dritter setzt voraus, dass der Störer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beiträgt. Dabei muss der Störer zumutbare Prüfpflichten verletzen. Welche Prüfpflichten dem Störer im Einzelnen zumutbar sind, hängt von den gegebenen Umständen ab. 

In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt festgestellt, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform (z.B. ebay) als Störer für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch von Dritten eingestellte Angebote haftet, sofern er auf diese Rechtsverletzung deutlich hingewiesen wird. Der Betreiber muss das Angebot dann sofort entfernen und künftig derartigen Verletzungen vorbeugen (s. zuletzt Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 57/09). 

Der BGH hat sich nun erstmals mit der Störerhaftung wegen Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung befasst (Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist ein sog. Hostprovider. Sie stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Webseiten zur Verfügung, auf denen Benutzer sog. Blogs, also journal- oder tagebuchähnliche Webseiten, einrichten und betreiben können. Mit den Inhalten der Blogs selbst hat die Beklagte nichts zu tun. 

In einem der Blogs fand der Kläger eine Äußerung, die seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Er wies die Beklagte zunächst auf die Unwahrheit dieser Äußerung hin und nahm sie – nachdem die Äußerung nicht entfernt wurde – gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch.

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Für das Strafgesetzbuch war das Internet lange Neuland. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sind zwar immer unter Strafe gestellt - das gilt offline wie online. Direkt mit Hate Speech hat sich jedoch lange Zeit kein Gesetz befasst. 

Nach ersten deutschen und europäischen Urteilen hat nun der Bundestag ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erlassen, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber gewinnorientierter sozialer Netzwerke dazu, "offensichtlich strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. 

Verleumdung ist die Verdächtigung einer Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hierbei beruht die Verdächtigung auf unwahren Behauptungen; es handelt sich also um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die die beschuldigte Person in Gefahr bringt, durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.

Bei Verleumdungen werden Lügen mit voller Absicht verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß die Täterin oder der Täter bei der Verleumdung aber genau, dass ihre oder seine Behauptung nicht wahr ist. Das wird als besonders hinterhältig eingeordnet. Verleumdungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen geahndet.

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Montag, 16. November 2020

Dirk Massat - Verleumdung - Negativ SEO gegen Rufmord im Internet

Verleumdung im Internet keine Seltenheit. Was tun gegen Rufmord? 


Mit der Diffamierung ist die Verleumdung von Personen durch die Verbreitung von Gerüchten oder Unwahrheiten gemeint, mit dem Ziel, diese im eigenen Sinne, also zur Erlangung eines Vorteils, auszuschalten. 

Nicht selten kommt es dazu, dass Firmen oder deren Vorstände bzw. Geschäftsführer einer GmbH im Internet öffentlich angegriffen werden. So gibt es Webseiten, auf welchen Firmen bezichtigt werden können, ihre Kunden zu betrügen. 

Diese haben ihren Sitz aus rechtlichen oder sonstigen Gründen oft im Ausland. Wenn eine solche Diffamierung beispielsweise in einem amerikanischem Forum geschieht, ist es für hiesige Unternehmen schwierig, sich zur Wehr zu setzen, denn es gilt ein andere Rechtslage.

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