Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede? Was tun bei Verleumdung nach Paragraph 187 StGB?
Für das Strafgesetzbuch war das Internet lange Neuland. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sind zwar immer unter Strafe gestellt - das gilt offline wie online. Direkt mit Hate Speech hat sich jedoch lange Zeit kein Gesetz befasst.
Bei Verleumdungen werden Lügen mit voller Absicht verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß die Täterin oder der Täter bei der Verleumdung aber genau, dass ihre oder seine Behauptung nicht wahr ist. Das wird als besonders hinterhältig eingeordnet. Verleumdungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen geahndet.
Nach ersten deutschen und europäischen Urteilen hat nun der Bundestag ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erlassen, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber gewinnorientierter sozialer Netzwerke dazu, "offensichtlich strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen.
Verleumdung ist die Verdächtigung einer Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hierbei beruht die Verdächtigung auf unwahren Behauptungen; es handelt sich also um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die die beschuldigte Person in Gefahr bringt, durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.
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