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Samstag, 27. Juli 2024

Verleumdung im Internet. Wie kann der gute Ruf des Unternehmens verteidigt werden? Unwahre Tatsachenbehauptung (Schutz der Ehre). Das Internet kann als Mittel zur Begehung "klassischer" Straftaten genutzt werden, z.B. Betrug, Erpressung, Verleumdung, Stalking.

Das Internet ist die Neue Welt der globalen Wirtschaft. Unendliche Möglichkeiten der Kommunikation, unendliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Es entstehen immer neue Social-Media-Plattformen, über die Vertragspartner und Investoren erreicht werden können. 

Die Online-Präsenz ist heute im Grunde genommen Pflicht für jedes moderne Unternehmen. Neben den Chancen lauern dort aber auch die Gefahren. Und zu diesen Gefahren für Unternehmer gehört u. a. der Reputationsschaden. Die Neue Welt ist nicht unbedingt der Wilde Westen, und im Internet geht nichts verloren. Vor allem nicht die Beweise für eine Straftatbegehung.

Das Strafrecht verbietet die üble Nachrede einer anderen Person, einer Personengruppe, einer Einrichtung, einer juristischen Person oder einer organisatorischen Einheit ohne Rechtspersönlichkeit. Ihnen dürfen weder Vorgehensweise noch Eigenschaften unterstellt werden, die sie in der öffentlichen Meinung in Misskredit bringen oder dem Verlust des für die jeweilige Stelle, den Beruf oder die Tätigkeit erforderlichen Vertrauens aussetzen können. 

Ein solches Verhalten kann den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen. Eine „einfache“ Verleumdung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsbeschränkungsstrafe geahndet. Das polnische Recht unterscheidet jedoch auch eine Sonderform dieser Straftat. 

Wenn der Täter das Opfer über ein Massenkommunikationsmittel verleumdet, setzt er sich einer schwererer Haftung aus. In einem solchen Fall kann ihm sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

Die Verleumdung gehört zu einer besonderen Gruppe von Straftaten – die im Wege einer Privatklage verfolgt werden. Die Opfer solcher Straftaten müssen grundsätzlich selbst die Gerechtigkeit geltend machen. Im Falle von Privatklagedelikten werden die Pflichten des Anklägers durch das Gesetz auf die Betroffenen „verlagert“. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Erleichterungen vor, die zum Schutz des guten Rufes genutzt werden können (insbesondere, wenn dieser im Internet verletzt wird).


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