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Dienstag, 10. Mai 2022

www.NetzBeweis.com - Liste Opfer kostenlose Hilfe

NetzBeweis – Beweissicherung gegen Hass im Netz und vieles mehr…


Rechtswidriges Verhalten im Internet, insbesondere Hass im Netz, nimmt zu, und die Gesetzgebung reagiert. In der Praxis scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen an schlechten Beweisen. Informationen fehlen auf Screenshots und Vorgänge können vom Gericht nicht nachvollzogen werden.

Aus diesem Grund haben zwei Rechtsanwälte und zwei Programmierer Netzbeweis entwickelt. Mit dem Tool können einfach Beweise gesichert werden, um diese vor Gericht oder Strafverfolgungsbehörden vorlegen zu können.



Mit dem Tool können einfach Beweise gesichert werden, um diese vor Gericht oder Strafverfolgungsbehörden vorlegen zu können. https://www.netzbeweis.com/

Abwertende Kommentare, Beleidigung, Mobbing oder Drohungen - Hass im Netz kennt viele Formen, doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Laut aktuell geltender Rechtsordnung seien es jedoch die Betroffenen, die beweisen müssen, was passiert ist.

Beweise sichern „Wir haben eine Software entwickelt, die es möglich macht, Webseiten so zu sichern, dass sie auch als Beweismaterial vor Gericht zugelassen und anerkannt sind“, erklärt die auf Medienrecht und IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin Katharina Bisset. Mit im Team sind auch Strafrechtsexperte Michael Lanzinger sowie zwei Softwareentwickler. Die Webversion ging am 9. Februar 2021 online und im Oktober 2021 wurde dann die NetzBeweis GmbH mit Sitz in Mannersdorf gegründet.

Liste kostenlose Opferhilfe


HateAid – https://hateaid.org

Hassmelden – https://hassmelden.de

Hass im Netz – https://hass-im-netz.info

respect! Meldestelle für Hetze im Netz – https://meldestelle-respect.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes – https://antidiskriminierungsstelle.de

Juuuport – https://juuuport.de

Nummer gegen Kummer – https://nummergegenkummer.de

Hessen gegen Hetze – https://hessengegenhetze.de

Fairsprechen – https://fairsprechen.net

Zivile Helden Online-Community – https://zivile-helden.de

Stark im Amt – Hass im Netz gegen (Kommunal-) PolitikerInnen – https://www.stark-im-amt.de

Bundesverband Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus – https://www.bundesverband-mobile-beratung.de

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin – https://www.mbr-berlin.de

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt https://www.verband-brg.de

Anna Nackt – Plattform, die Personen unterstützt, deren private Bilder & Videos ohne ihre Zustimmung im Internet sind – https://www.annanackt.com

Civic.Net -Aktiv gegen Hass im Netz – https://www.amadeu-antonio-stiftung.de

Frauen gegen Gewalt – https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Fearless Democracy – https://www.fearlessdemocracy.org

Frauennotruf Mainz – https://frauennotruf-mainz.de

GLADT, eine Selbstorganisation von Schwarzen und of Color Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans, Inter und Queere Menschen in Berlin – https://www.gladt.de

Präventionsprogramm „Helden statt Trolle“ – https://www.helden-statt-trolle.de

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch – https://www.hilfe-telefon-missbrauch.online

Liebe, wen du willst – https://www.liebewenduwillst.de

Offensiv gegen Hass im Netz Hamburg – https://hamburg.de/ohne-hass

Reach Out – für Opfer rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt in Berlin – https://www.reachoutberlin.de

Beratungsstelle SoliNet – gegen Hass und Gewalt im Netz in Rheinland-Pfalz – https://www.solinet-rlp.de

Zweisindeinermehr – Anlaufstelle für Mobbing gefährdete Jugendliche –  https://www.zweisindeinermehr.de

Medien gegen Diskriminierung – http://www.saynohate.de

Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Verleumdung im Internet - BGH zur Störerhaftung eines Hostproviders

Verleumdung im Internet? „Rufmord“ im Internet und über soziale Netzwerke? 


Das Rechtsinstitut der Störerhaftung ermöglicht es, Personen in die Haftung zu nehmen, die nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung sind. Diese Haftung für Rechtsverletzungen Dritter setzt voraus, dass der Störer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beiträgt. Dabei muss der Störer zumutbare Prüfpflichten verletzen. Welche Prüfpflichten dem Störer im Einzelnen zumutbar sind, hängt von den gegebenen Umständen ab. 

In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt festgestellt, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform (z.B. ebay) als Störer für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch von Dritten eingestellte Angebote haftet, sofern er auf diese Rechtsverletzung deutlich hingewiesen wird. Der Betreiber muss das Angebot dann sofort entfernen und künftig derartigen Verletzungen vorbeugen (s. zuletzt Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 57/09). 

Der BGH hat sich nun erstmals mit der Störerhaftung wegen Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung befasst (Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist ein sog. Hostprovider. Sie stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Webseiten zur Verfügung, auf denen Benutzer sog. Blogs, also journal- oder tagebuchähnliche Webseiten, einrichten und betreiben können. Mit den Inhalten der Blogs selbst hat die Beklagte nichts zu tun. 

In einem der Blogs fand der Kläger eine Äußerung, die seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Er wies die Beklagte zunächst auf die Unwahrheit dieser Äußerung hin und nahm sie – nachdem die Äußerung nicht entfernt wurde – gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch.

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Dirk Massat - . Verleumdung ist ein Offizialdelikt...

Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede? Was tun bei Verleumdung nach Paragraph 187 StGB? 


Für das Strafgesetzbuch war das Internet lange Neuland. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sind zwar immer unter Strafe gestellt - das gilt offline wie online. Direkt mit Hate Speech hat sich jedoch lange Zeit kein Gesetz befasst. 

Nach ersten deutschen und europäischen Urteilen hat nun der Bundestag ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erlassen, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber gewinnorientierter sozialer Netzwerke dazu, "offensichtlich strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. 

Verleumdung ist die Verdächtigung einer Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hierbei beruht die Verdächtigung auf unwahren Behauptungen; es handelt sich also um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die die beschuldigte Person in Gefahr bringt, durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.

Bei Verleumdungen werden Lügen mit voller Absicht verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß die Täterin oder der Täter bei der Verleumdung aber genau, dass ihre oder seine Behauptung nicht wahr ist. Das wird als besonders hinterhältig eingeordnet. Verleumdungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen geahndet.

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Montag, 16. November 2020

Dirk Massat - Verleumdung - Negativ SEO gegen Rufmord im Internet

Verleumdung im Internet keine Seltenheit. Was tun gegen Rufmord? 


Mit der Diffamierung ist die Verleumdung von Personen durch die Verbreitung von Gerüchten oder Unwahrheiten gemeint, mit dem Ziel, diese im eigenen Sinne, also zur Erlangung eines Vorteils, auszuschalten. 

Nicht selten kommt es dazu, dass Firmen oder deren Vorstände bzw. Geschäftsführer einer GmbH im Internet öffentlich angegriffen werden. So gibt es Webseiten, auf welchen Firmen bezichtigt werden können, ihre Kunden zu betrügen. 

Diese haben ihren Sitz aus rechtlichen oder sonstigen Gründen oft im Ausland. Wenn eine solche Diffamierung beispielsweise in einem amerikanischem Forum geschieht, ist es für hiesige Unternehmen schwierig, sich zur Wehr zu setzen, denn es gilt ein andere Rechtslage.

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